Mitte November veranstaltete profi ein Online-Webinar zum Thema Verkehrsrecht in der Land- und Forstwirtschaft. Referent war Polizeihauptkommissar a. D. Heinz Haarlammert.
Verkehrsrechtliche Fragen in der Land- und Forstwirtschaft sind ein Dauerbrenner. Viele Regelungen sind kompliziert und werden nicht jeden Tag gebraucht, also ist ein routinierter Umgang schwierig. Im profi-Webinar gab ein Verkehrsrechtsexperte Antworten auf die vielen gestellten Fragen. Die interessantesten greifen wir an dieser Stelle noch einmal auf.
Wir haben ein kleines Wegebau-Unternehmen. Im Fuhrpark befindet sich ein 12,5 t Radbagger (40 km/h) mit grünem Kennzeichen. Welchen Führerschein braucht unser Mitarbeiter dafür?
Haarlammert: Hier handelt es sich um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (sfA). Sollte diese Maschine im Rahmen land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke eingesetzt werden, würde die Klasse T ausreichen. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein, weil Sie den Bagger offensichtlich im Rahmen Ihres Wegebau-Unternehmens einsetzen. Somit wird die Klasse C/CE (mit Anhänger) benötigt.
Tipp: Die Maschine auf 25 km/h oder sogar auf 20 km/h drosseln lassen (wenn dies möglich ist). Bereits bei 25 km/h reicht die Klasse L, die in der Klasse B enthalten ist (auch mit Anhänger). Das gilt auch bei gewerblichen Fahrten. Bei einer Reduzierung auf 20 km/h wäre auch keine eigene Zulassung mehr erforderlich und das Fahrzeug in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Es muss nicht mehr zur Hauptuntersuchung. Lediglich ist ein Firmenschild am Bagger anzubringen und die Betriebserlaubnis muss vorliegen.
Darf hinter diesem Radbagger ein Anhänger mitgeführt werden?
Haarlammert: Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind keine Anhänger zulässig, außer die Anhänger dienen dazu, Ausrüstungsgegenstände, die zur Maschine gehören mitzuführen. So kennen wir es etwa von Mähdreschern, die ihr Schneidwerk ziehen, oder von Feldhäckslern, die ihr Direktschneidwerk transportieren. Ein Anhänger hinter dem Bagger dürfte also mitgeführt werden, wenn darauf beispielsweise Baggerlöffel transportiert werden.
An meinem 80er GT war ein kleiner Heckcontainer als Transportbox vorne angebaut. Bei einer Kontrolle bemängelten die Polizisten das Vorbaumaß von mehr als 3,50 m. Sollen wir erst so weiter fahren, weil Unfälle selten sind, oder kommen wir nicht um ein Kamerasystem herum?
Haarlammert: Der waagerechte Abstand zwischen dem am weitesten vorn befindlichen Teil von Frontanbaugeräten zum Mittelpunkt des Lenkrads des Schleppers darf nicht mehr als 3,50 m betragen. Wird dieses Maß in Einzelfällen überschritten, muss die auftretende Sichtfeldeinschränkung, etwa an Hofausfahrten, Straßenmündungen, Kreuzungen, durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. Beispielsweise durch eine Begleitperson oder durch technische Maßnahmen wie geeignete Kamerasysteme.
Ob ein Kamerasystem geeignet ist, kann durch ein Gutachten beantwortet werden. Die DLG hat bereits mehrere Kamerasysteme geprüft, die als DLG anerkannt ausgezeichnet sind. Sollten Sie also regelmäßig mit Übermaß unterwegs sein, wäre ein Kamerasystem sicherlich sinnvoll, um Sichtfeldeinschränkungen auszugleichen.
Welcher Führerschein ist für das legale Führen eines Quads/ATVs notwendig? Es sind auch private Fahrten vorgesehen.
Haarlammert: Ich gehe davon aus, dass das Quad nicht als Zugmaschine zugelassen ist. Für das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B/BE ausreichend — also der normale Pkw-Führerschein. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug beispielsweise eine grüne oder eine schwarze Zulassung hat. Läge eine Zugmaschinenzulassung vor, würde möglicherweise die Klasse L ausreichen.
Haarlammert: Verkehrsgefährdende Teile, z. B. Frontlader mit Palettengabel oder Mist-/Greifschaufel und Ähnliches sind grundsätzlich zu schützen, abzudecken und kenntlich zu machen, z. B. durch geeignete Schienen und Warntafeln. Es muss sichergestellt sein, dass der Schaden bei einem möglichen Unfall dadurch nicht vergrößert wird. Frontladerwerkzeuge, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht bzw. so hoch angehoben sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend. Achtung: Auf vier Meter Gesamthöhe achten!
Die gelbe Rundumleuchte sieht man häufiger im Einsatz. Unter welchen Voraussetzungen darf ich sie einschalten?
Haarlammert: Die gelbe Rundumleuchte ist genehmigungspflichtig. Das ist aber teils auch Ländersache. Nordrhein-Westfalen beispielsweise lässt die Verwendung vom 30. September bis 31. März allgemein zu. In anderen Bundesländern kann das anders sein.
Immer wieder sehe ich die runden, schwarzen 20- und 25 km/h-Schilder. Welches Schild ist wo relevant?
Haarlammert: 20 km/h ist das Maß für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bis 20 km/h ist kein TÜV notwendig. Die 25 km/h sind für Anhänger vorgesehen, dann sind sie zulassungsfrei. 25 km/h hat auch einen Bezug zur Klasse L.