Richtlinien für Planwagenfahrten

Vor allem im Sommer sind Planwagenfahrten beliebt. Doch dabei muss nicht nur der Führerschein des Fahrers passen, auch das Gespann muss einige Auflagen erfüllen — wir haben uns bei Planwagenfahrten Lödding nach allen Details erkundigt.
vor 9 Monaten
Der größte Irrtum beim Ziehen des Planwagens ist es, dass die Klasse T zum Fahren ausreicht — dem ist nicht so. Der Fahrer muss die Fahrerlaubnisklasse C1E besitzen. Zusätzlich braucht er einen Personenbeförderungsschein, sofern er im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Sondergenehmigung für entsprechende Planwagen­einsätze erhält.

Drei Hürden

Damit der Planwagen zur Personenbeförderung eingesetzt werden darf, gibt es drei Hürden:
  • die Zuggespannabnahme durch eine Prüf­organisation,
  • den Antrag bei der Bezirksregierung,
  • die Genehmigung der Zulassungsstelle.
Für die Zuggespannabnahme gibt es einiges zu beachten. Wichtig ist, dass es sich um eine Prüfung des gesamten Gespanns handelt. Daraus folgt, dass eine Genehmigung auch nur für genau diese Fahrzeugkombination gültig ist.
Dafür müssen einige wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Das Gespann muss druckluftgebremst sein und der Plan­wagen muss über eine Federspeicherbremse verfügen. Der Drehschemel des Planwagens muss eine Begrenzung haben und darf maximal 50 Grad nach links und rechts einschlagen. An den Seiten des Planwagens muss ein 6 km/h- sowie ein 25 km/h-Schild angebracht werden.

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