Stammtisch des Fortschritts: Eine fette Sanktion
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Lohner: Langsam reicht es mit der Drangsal. Klar bringen wir Schneckenkorn aus. Aber wir hatten noch keine Zeit für solchen Blödsinn.
Bauer: Es ist unfassbar, was uns Bauern zugemutet wird. Nach der Düngeverordnung die Emissionsschutzverordnung, und jetzt soll ich mit dem Düngerstreuer zum TÜV, weil ich hin und wieder Köder damit streue. Ja, geht es noch?
Maring: Ich sehe das genauso. Aber Schneckenkorn gilt als Pflanzenschutzmittel, und dem- entsprechend ist die Ausbringtechnik prüf-pflichtig. So steht es schließlich im Pflanzenschutzgesetz.
Fahrer: Was wollen sie denn prüfen? Die Querverteilung wie in der Testhalle? Das möchte ich sehen.
Bauer: Die Prüfer schauen, ob die Schieber sauber schließen und die Abdeckplane dicht ist. Ob das Gerät später schief angebaut ist, falsche Schaufeln montiert sind oder der Bordcomputer falsch kalibriert ist, interessiert sie nicht.
Lohner: Der Streuer-TÜV soll über 60 Euro kosten.
Bauer: Stellt euch vor, die Prüfer wollen auch noch die Wiegeeinrichtung und den Bordcomputer testen? Dann bist du alle drei Jahre mit mindestens 300 Euro dabei.
Fahrer: Ich glaube, die Düngerstreuerhersteller stecken mit den Ämtern unter einer Decke. Die wollen neue Geräte verkaufen, am besten in Vollausstattung.
Maring: So weit würde ich nicht gehen. Wie kann es denn sein, dass neuerdings auch Beizanlagen und sogar Betonmischer zum Beizen eine Prüfplakette brauchen? Fakt ist, dass ihr ab diesem Jahr eine Plakette für eure Streuer braucht, die alle drei Jahre zu erneuern ist.
Fahrer: Dann fehlt nur noch, dass es so läuft wie mit den Rundfunkgebühren. Demnach würde jeder Streuer geprüft, selbst wenn ich nur damit dünge. Schließlich könnte ich damit auch Schneckenkorn ausbringen.
Bauer: Ihr werdet lachen, aber genau den Fall hatte ein Biobauer, der mit seiner Spritze nur biologische Präparate ausbringt.
Fahrer: Bio und spritzen? Da wäre ich sehr skeptisch.
Bauer: Seine Spritze, die schon lange ohne TÜV ist, hat die Bio-Kontrollen viele Jahre lang mit Bravour absolviert. Doch die Betriebsprüfer vom Landwirtschaftsamt drohten wegen der fehlenden Plakette mit einer fetten Sanktion.
Lohner: Eine Spritze ist kein Düngerstreuer. Wir sind gar nicht so unglücklich darüber, dass wir die Maschinen alle drei Jahre gezwungenermaßen checken und auf Vordermann bringen müssen.
Bauer: Eine Spritze ist sehr wohl ein Düngerstreuer! Wenn sie nämlich nur für Flüssigdünger eingesetzt wird, braucht sie keinen TÜV. Der Biobauer hat sich mit dieser Argumentation und der Hilfe seines Verbandes klar gegen die Sanktionen durchgesetzt.
Lohner: Dann ist ja alles gut.
Bauer: Fast gut. Weil er keine Pflanzenschutzmittel spritzt, hatte er auch keinen Sachkundenachweis. Der Leiter des Pflanzenschutzamtes überzeugte ihn dann, wenigstens diesen Schein zu machen.
Fahrer: Wie hat er das geschafft?
Bauer: Mit Hilfe des Zeugnisses seiner Gehilfenprüfung und dem Besuch einer Infoveranstaltung des Pflanzenschutzamtes. Dann hat er 50 Euro überwiesen, und seitdem hat er sein Kärtchen in der Tasche.
Lohner: Kaum zu glauben. Ich dagegen schaffe es nicht, einen Mitarbeiter über das Internetsystem der Landwirtschaftsverwaltung zum Kurs „Sachgerechter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ anzumelden. Was mache ich falsch?
Maring: Seit wann stehst du mit Computern und dem Internet auf Kriegsfuß? Außerdem war ich immer der Meinung, dass der Abschluss einer landwirtschaftlichen Ausbildung den Sachkundenachweis einschließt?
Lohner: Damit liegst du auch richtig, aber mein Mitarbeiter hat keine Ausbildung gemacht, sondern Agrarhandel studiert. Und dieser Studiengang wird nicht anerkannt.
Bauer: Dann habe ich mal wieder was dazugelernt.
Lohner: Aus dem Grund darf ich als Arbeitgeber 500 Euro bezahlen, damit mein Mitarbeiter einen Tag die Schulbank drückt. Erst danach kann ich ihn mit der Feldspritze losschicken.
Bauer: Hilft ja nichts, und im Winter ist ja wohl Zeit für so etwas.
Lohner: Wie ich schon sagte: Ich kriege ihn nicht angemeldet! Voriges Jahr habe ich es zwei Mal probiert. Beim ersten Mal war ich zu spät und bin auf die Warteliste gekommen. Leider ist keiner der angemeldeten Teilnehmer abgesprungen.
Maring: Warum bist Du dann beim zweiten Kurstermin nicht sofort erfolgreich gewesen?
Lohner: Weil die Warteliste nach dem ersten Kurs gelöscht wurde. Ich bekam zwar eine E-Mail, dass ich mich wieder auf einen der begehrten Plätze anmelden kann. Aber als ich meinen Mitarbeiter am nächsten Tag anmelden wollte, war wieder alles voll.
Maring: Da hat aber jemand so richtig mitgedacht. Und nun?
Lohner: Ich habe ihn jetzt zum dritten Mal angemeldet und hoffe, dass der Kurs stattfindet.
Maring: Warum sollte er nicht stattfinden?
Lohner: Weil dafür ausreichend Teilnehmer vorhanden sein müssen, sonst fällt der Kurs aus. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Behörde mein Geld einfach nicht will.
Bauer: Aber sobald du gegen eine Verordnung verstößt und dich nicht wehrst, nehmen sie es von den Lebenden. Bin mal gespannt, ob dein Mitarbeiter endlich seinen Schein bekommt und welche Maschine als nächstes eine TÜV-Plakette braucht.