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GüKG: Nach wie vor keine Kontrollen

Berichtet haben wir über die neuen Auslegungen zum GüKG im Heft 5/2017 ("Ende der Ausnahmen in Sicht?", Seiten 104 bis 105). In der Tat haben sich nur die Auslegungen des Gesetzes geändert, nicht das

Beim GüKG werden die Kontrollen nach wie vor ausgesetzt. Sobald es eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Gesetzes in der Land- und Forstwirtschaft gibt, berichtet profi darüber. (Bildquelle: Brüse)

Berichtet haben wir über die neuen Auslegungen zum GüKG im Heft 5/2017 ("Ende der Ausnahmen in Sicht?, Seite 104 bis 105). In der Tat haben sich nur die Auslegungen des Gesetzes geändert, nicht das Gesetz selbst.
Ursprünglich sollten die neuen Auslegungen und damit auch die entsprechenden Kontrollen bereits ab Mitte 2017 erfolgen. Dank des Einsatzes des BLU, des DBV und des BMR wurden die Kontrollen aber zunächst bis zum 31. Mai 2018 ausgesetzt.
Jetzt steht fest, dass die Aussetzung der Kontrollen weiterhin verlängert wird, und zwar bis bis zum Inkrafttreten  geplanter gesetzlicher Änderungen. Um auf Dauer eine dem Bedarf der betroffenen Betriebe Rechnung tragende Lösung zu schaffen, hat die Bundesregierung ein Rechtsetzungsverfahren eingeleitet, so hat es das Bundesverkehrsministerium im Bundesanzeiger vom 15. Mai 2018 verkündet. Die Regelungen gelten ab sofort.

Nach wie vor wird hinter den Kulissen mit Hochdruck daran gearbeitet, die Ausnahmen, die bislang für die Landwirtschaft galten bzw. gelebt wurden, beizubehalten. Spruchreif ist aber (leider) noch gar nichts. Sobald es konkrete und vor allem belastbare Informatiionen gibt, lesen Sie diese in Ihrer profi.

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