Arbeitssicherheit auf landwirtschaftlichen Betrieben: Sicher ist sicher
Auf landwirtschaftlichen Betrieben lauern an vielen Orten Gefahren. Daher ist es wichtig, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern. Wir haben uns eine Unterweisung und die rechtlichen Rahmenbedingungen angeschaut.
Eine Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt, dass sich 2022 etwas mehr als 59.000 meldepflichtige Unfälle in der Grünen Branche ereignet haben (profi 10/2023). 117 davon endeten tödlich.
Unfallschwerpunkte bleiben die Nutztierhaltung sowie Arbeiten im Pflanzenbau, im Forst und im GaLa-Bau. Somit ist es wichtig, sich die Arbeitssicherheit und das Anwenden von Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig in Erinnerung zu rufen. Unternehmer unterliegen hier besonderen Pflichten und Vorschriften.
Wie die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben auf landwirtschaftlichen Betrieben richtig umgesetzt werden und was Betriebsleiter dafür tun müssen, haben wir uns zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Jörg Vemmer vom Maschinenring Westfalen-Lippe an zwei Beispielbetrieben angeschaut. Die beiden Betriebe betreiben in Steinhagen (NRW) Ackerbau, Lohnarbeiten, Schweinemast und eine Biogasanlage. Wir geben einen Überblick.
Jetzt bestellen und weiterlesen!
profi - Das Fachmagazin für Landtechnik
Digital Jahresabo
Sparen Sie mit dem profi Jahreszugang.
139,80 EUR
/
Jahr
Sparen Sie im Vergleich zum monatlichen Abo und genießen Sie den vollen Jahreszugang
Zugang zu sämtlichen Inhalten auf profi.de
Zugriff auf alle profi Ausgaben und Sonderhefte (Digital)
Eine Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt, dass sich 2022 etwas mehr als 59.000 meldepflichtige Unfälle in der Grünen Branche ereignet haben (profi 10/2023). 117 davon endeten tödlich.
Unfallschwerpunkte bleiben die Nutztierhaltung sowie Arbeiten im Pflanzenbau, im Forst und im GaLa-Bau. Somit ist es wichtig, sich die Arbeitssicherheit und das Anwenden von Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig in Erinnerung zu rufen. Unternehmer unterliegen hier besonderen Pflichten und Vorschriften.
Wie die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben auf landwirtschaftlichen Betrieben richtig umgesetzt werden und was Betriebsleiter dafür tun müssen, haben wir uns zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Jörg Vemmer vom Maschinenring Westfalen-Lippe an zwei Beispielbetrieben angeschaut. Die beiden Betriebe betreiben in Steinhagen (NRW) Ackerbau, Lohnarbeiten, Schweinemast und eine Biogasanlage. Wir geben einen Überblick.
Jetzt bestellen und weiterlesen!
profi - Das Fachmagazin für Landtechnik
Digital Jahresabo
Sparen Sie mit dem profi Jahreszugang.
139,80 EUR
/
Jahr
Sparen Sie im Vergleich zum monatlichen Abo und genießen Sie den vollen Jahreszugang
Zugang zu sämtlichen Inhalten auf profi.de
Zugriff auf alle profi Ausgaben und Sonderhefte (Digital)
Das Thema Arbeitssicherheit bzw. die sicherheitstechnische Betreuung ist vielfältig und umfangreich. Das bestätigt sich auch, als Jörg Vemmer einen dicken Ordner für die Hinweise und die Dokumentation der Arbeitssicherheit hervorholt, den er zu jedem Beratungsgespräch bzw. zu jeder Erstunterweisung mitbringt.
„Alle Betriebe, die Angestellte haben, sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ab 2025 verpflichtet, für ihre Mitarbeiter eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Aber auch aus eigenem Interesse sollte die Arbeitssicherheit an vorderster Stelle stehen“, so Jörg Vemmer, der seit 2021 zum Team der Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Maschinenrings in Westfalen-Lippe gehört.
Als Angestellte gelten hier Arbeitnehmer, die eine Entlohnung erhalten, auch Familienarbeitskräfte und Mini-Jobber gehören dazu. Das Amt für Arbeitsschutz übernimmt die Kontrollen der Einhaltung auf den Betrieben. Erfüllt der Betriebsleiter bzw. der Arbeitgeber diese Vorgaben nicht, kann es zu Strafen bzw. Kürzungen der EU-Direktzahlungen kommen.
Arbeiten, aber sicher
Laut EU-Verordnung hat der Arbeitgeber verschiedene Pflichten bzw. Vorschriften mit Blick auf die Arbeitssicherheit zu beachten. Themenschwerpunkte sind transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln oder Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer.
In der Praxis heißt das, dass der Betriebsleiter unter anderem auf folgende Dinge achten muss: korrekte Arbeitsverträge, Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Maschinen (vom Akkuschrauber bis zum Mähdrescher), Pflichtfortbildungen, Verhalten und Erste Hilfe im Notfall, Brandbekämpfung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und vieles mehr.
Umsetzen leicht gemacht
Für das Umsetzen der Vorgaben und Richtlinien gibt es grundsätzlich zwei Vorgehen:
Der Betriebsleiter kann die Betreuung durch die Teilnahme an dem sogenannten LUV-Modell gewährleisten. Hierfür muss er einen Grundlehrgang über drei Tage, sowie einen Aufbaulehrgang über zwei Tage zum Beispiel bei der SVLFG absolvieren. Danach ist der Betriebsleiter selbstständig für die sicherheitstechnische Betreuung zuständig und verantwortlich. Das betrifft sowohl die praktische Durchführung und Schulung der Mitarbeiter, als auch die Pflege der Nachweise bzw. der Dokumente. Bei mehr als 20 Mitarbeitern kann der Betriebsleiter auch einen Angestellten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen. Diese Ausbildung dauert allerdings anderthalb Jahre.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Betriebsleiter beauftragt, die dann beratend tätig wird. Diese Dienstleistung kann beim Maschinenring oder anderen Anbietern wie zum Beispiel Foster (profi 6/2020) beauftragt werden. „Von Vorteil ist, dass wir als Fachkraft für Arbeitssicherheit immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge sind, was zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben angeht, uns untereinander austauschen und viele Erfahrungen sammeln können“, so Vemmer. „Außerdem geben wir dem Betriebsleiter mit dem Ordner einen Leitfaden an die Hand, den wir gemeinsam durch- und abarbeiten.“
In der Praxis
Bei einem Beratungsgespräch durch den Maschinenring geht Jörg Vemmer wie folgt vor: „Bei dem Erstbesuch gibt es zwei Teile. Zunächst die Theorie, in der ich mit dem Betriebsleiter den Ordner durchgehe. Im Anschluss folgt ein Betriebsrundgang“, berichtet Vemmer beim Besuch des Agrarservice- und Lohnbetriebs Kienker in Steinhagen.
Bei diesem Betrieb stehen vorwiegend Maschinen und der sichere Umgang damit im Vordergrund. Für die erste Aufnahme benötigen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit etwa acht bis zehn Stunden — inklusive der Vor- und Nachbereitung, die nicht auf dem Betrieb stattfindet.
Der zugrunde gelegte Ordner beinhaltet indes folgende Inhalte:
Betreuungsvertrag zwischen Betriebsleiter und Maschinenring,
eine Maßnahmenliste, die vom Betriebsleiter abgearbeitet werden muss,
die Gefährdungsbeurteilungsbögen, die gemeinsam vom Betriebsleiter und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgefüllt werden,
allgemeine Betriebsanweisungen zu Maschinen, etc.,
eine Unterweisungshilfe (Kennzeichnung der Themen, die laut Gefährdungsbeurteilung unterwiesen werden müssen),
Hilfestellungen zur Findung eines Arbeitsmediziners, der die Betreuung aller Mitarbeitenden übernimmt,
das Verbandbuch, das zur Dokumentation von Notfällen und Verletzungen geführt werden muss,
Infohefte und Broschüren zur Arbeitssicherheit vom Maschinenring,
Hinweise zum Verhalten im Notfall,
UVV (Unfallverhütungsvorschriften)-Protokolle, wie zum Beispiel die Überprüfung eines Rad- oder Hofladers und
Sicherheitsdatenblätter.
Je nach Betriebszweig können die inhaltliche Ausgestaltung und der Umfang der einzelnen Punkte variieren. „Dieser Ordner dient immer als Grundlage. Dort wird alles abgelegt und notiert, was wir besprochen haben“, berichtet Vemmer. Auch die Mitarbeiter des Betriebs können durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig geschult und unterwiesen werden.
Der Zeitaufwand für den jährlichen Beratungstermin nach dem Erstbesuch beträgt etwa vier Stunden — inklusive Vor- und Nachbereitung. „Hier kommt es darauf an, wie sehr sich der Betrieb in den letzten
zwölf Monaten verändert hat und ob es zum Beispiel neue Arbeitsfelder oder Maschinen gibt, die eine neue Gefährdungsbeurteilung nötig machen“, so Vemmer. Die Abrechnung der Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt nach geleisteten Stunden, nicht pauschal.
Allein schon aus gesundheitlichen Gründen, aber eben auch wegen gesetzlicher Vorgaben macht es Sinn, sich mit dem Thema Arbeitssicherheit zu beschäftigen. Angefangen beim Umgang mit kleinen Elektrogeräten und Abdecken von Güllegruben über das Nutzen von Arbeitsschutzkleidung bis hin zum Bedienen von Großmaschinen ist das Spektrum vielfältig. Dennoch ist auch das Gefährdungspotenzial sehr individuell auf den Betrieben zu beurteilen. Welcher von den aufgeführten Wegen für Sie als Betriebsleiter sinnvoll bzw. gut durchführbar ist, müssen Sie selbst abwägen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beim Maschinenring Westfalen-Lippe
Die Maschinenring GmbH Westfalen-Lippe bietet seit 2021 die sicherheitstechnische Betreuung für landwirtschaftliche Betriebe an. Sechs von der SVLFG ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen die Betriebe in ihrem jeweiligen Betreuungsgebiet in Westfalen-Lippe. Die sechs Praktiker haben eine anderthalbjährige Ausbildung durchlaufen, kommen aus der Landwirtschaft und können somit die Gefahren einschätzen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Maschinenrings: bhd-mr-westfalen.de.