Arbeitssicherheit auf landwirtschaftlichen Betrieben: Sicher ist sicher
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Arbeitssicherheit verpflichtend?
Arbeiten, aber sicher
Umsetzen leicht gemacht
- Der Betriebsleiter kann die Betreuung durch die Teilnahme an dem sogenannten LUV-Modell gewährleisten. Hierfür muss er einen Grundlehrgang über drei Tage, sowie einen Aufbaulehrgang über zwei Tage zum Beispiel bei der SVLFG absolvieren. Danach ist der Betriebsleiter selbstständig für die sicherheitstechnische Betreuung zuständig und verantwortlich. Das betrifft sowohl die praktische Durchführung und Schulung der Mitarbeiter, als auch die Pflege der Nachweise bzw. der Dokumente. Bei mehr als 20 Mitarbeitern kann der Betriebsleiter auch einen Angestellten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen. Diese Ausbildung dauert allerdings anderthalb Jahre.
- Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Betriebsleiter beauftragt, die dann beratend tätig wird. Diese Dienstleistung kann beim Maschinenring oder anderen Anbietern wie zum Beispiel Foster (profi 6/2020) beauftragt werden. „Von Vorteil ist, dass wir als Fachkraft für Arbeitssicherheit immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge sind, was zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben angeht, uns untereinander austauschen und viele Erfahrungen sammeln können“, so Vemmer. „Außerdem geben wir dem Betriebsleiter mit dem Ordner einen Leitfaden an die Hand, den wir gemeinsam durch- und abarbeiten.“
In der Praxis
- Betreuungsvertrag zwischen Betriebsleiter und Maschinenring,
- eine Maßnahmenliste, die vom Betriebsleiter abgearbeitet werden muss,
- die Gefährdungsbeurteilungsbögen, die gemeinsam vom Betriebsleiter und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgefüllt werden,
- allgemeine Betriebsanweisungen zu Maschinen, etc.,
- eine Unterweisungshilfe (Kennzeichnung der Themen, die laut Gefährdungsbeurteilung unterwiesen werden müssen),
- Hilfestellungen zur Findung eines Arbeitsmediziners, der die Betreuung aller Mitarbeitenden übernimmt,
- das Verbandbuch, das zur Dokumentation von Notfällen und Verletzungen geführt werden muss,
- Infohefte und Broschüren zur Arbeitssicherheit vom Maschinenring,
- Hinweise zum Verhalten im Notfall,
- UVV (Unfallverhütungsvorschriften)-Protokolle, wie zum Beispiel die Überprüfung eines Rad- oder Hofladers und
- Sicherheitsdatenblätter.