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Petition abgelehnt: Klasse L und T nicht für private Zwecke
Nachdem der Youngtimerfreund Tobias Kaufmann im vergangenen Jahr eine Online-Petition zum Geltungsbereich der Führerscheinklassen L und T gestartet hat (Profi 08.2016), liegt nun das Ergebnis vor. Das
Abgelehnt: Petition zur privaten Nutzung der Führerscheinklassen L & T, um z.B. Youngtimer zu Treffen zu bewegen. (Bildquelle: Colsman)
Nachdem der Youngtimerfreund Tobias Kaufmann im vergangenen Jahr eine Online-Petition zum Geltungsbereich der Führerscheinklassen L und T gestartet hat (Profi 08.2016), liegt nun das Ergebnis vor:
Das Anliegen wurde am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag offiziell abgelehnt. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Führerscheinklassen L und T nationale Führerscheinklassen sind. Dies ist dabei wohl nur durch die Einschränkung auf die land- und forstwirtschaftlichen Einsätze möglich, da ansonsten noch eingeschränktere europäische Fahrerlaubnisklassen gelten würden. Daher sei auch eine Erweiterung der Nutzung auf private Zwecke nicht möglich.
Das Anliegen wurde am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag offiziell abgelehnt. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Führerscheinklassen L und T nationale Führerscheinklassen sind. Dies ist dabei wohl nur durch die Einschränkung auf die land- und forstwirtschaftlichen Einsätze möglich, da ansonsten noch eingeschränktere europäische Fahrerlaubnisklassen gelten würden. Daher sei auch eine Erweiterung der Nutzung auf private Zwecke nicht möglich.
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