Neue Betriebsregeln für Drohnen
Das Bundesverkehrsministerium hat neue Regeln für den Einsatz von Drohnen auf den Weg gebracht. Dies sind die wesentlichen Punkte der neuen Verordnung: Alle Drohnen mit mehr als 250 g Startmasse
vor 8 Jahren
Das Bundesverkehrsministerium hat neue Regeln für den Einsatz von Drohnen auf den Weg gebracht. Dies sind die wesentlichen Punkte der neuen Verordnung:
- Alle Drohnen mit mehr als 250 g Startmasse müssen mit Namen und Adresse des Halters versehen sein.
- Für alle Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 2 kg muss ein Kenntnisnachweis vorgelegt werden können. Der Nachweis erfolgt durch gültige Pilotenlizenz, Prüfung, Bescheinigung eines Luftsportvereins.
- Für den Betrieb von Drohnen unter 5 kg ist keine Erlaubnis erforderlich, das gilt jetzt auch für den gewerblichen Betrieb.
- Für den Betrieb von Drohnen über 5 kg und für den Nachteinsatz ist eine Erlaubnis von der Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
- Drohnen sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
- Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden, das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist und eine weitere Person ständig per Sicht kontrolliert.
- Betriebsverbote gelten: