BMEL: Bis zu 40 % Zuschuss für umweltschonende Investitionen von Landwirten
Julia Klöckner stößt einen Modernisierungsschub der Landwirtschaft an. Kern der Maßnahmen ist mit 816 Millionen Euro das "Investitionsprogramm Landwirtschaft“.
vor 4 Jahren
Die sogenannte Bauernmilliarde soll in den kommenden vier Jahren - gekoppelt an bestimmte Investitionen - ausgezahlt werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die neue Richtlinie präsentiert. Mit dem Geld will die Regierung Landwirte unterstützen, die in umweltschonende Techniken investieren möchten. Ein Teil der Mittel soll auch für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), sowie für Innovation und Digitalisierung zur Verfügung stehen.
BMEL: Investitionsprogramm Landwirtschaft
Das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft ist laut BMEL eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt damit gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen.
Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung, zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Ressourceneffizienz zu steigern. Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung kann ab dem 11. Januar 2021 online bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden.
Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung, zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Ressourceneffizienz zu steigern. Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung kann ab dem 11. Januar 2021 online bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden.
Wer und was ist förderfähig?
Landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe können die Unterstützung beantragen. Es kann der beihilfefähige Höchstsatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeschöpft werden, wobei landwirtschaftliche Primärerzeuger bis zu 40 Prozent Fördersatz an der förderfähigen Investitionssumme erhalten können sowie kleine gewerbliche Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere gewerbliche Unternehmen bis zu 10 Prozent.
Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei zwei Millionen Euro im gesamten Förderzeitraum. Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 200.000 Euro.
Folgende Anschaffungen förderfähig:
Das BMEL hat auch eine Positivliste veröffentlicht, auf der genaue Maschinentypen aufgelistet sind, die gefördert werden. Diese Liste wird laufend ergänzt.
Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei zwei Millionen Euro im gesamten Förderzeitraum. Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 200.000 Euro.
Folgende Anschaffungen förderfähig:
- moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind
- bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung
- sowie hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.
Das BMEL hat auch eine Positivliste veröffentlicht, auf der genaue Maschinentypen aufgelistet sind, die gefördert werden. Diese Liste wird laufend ergänzt.
Weitere wichtige Fragen zu dem Förderpaket|_blank haben die Kollegen von top agrar beantwortet.