Änderungen bei Führerscheinen
Der Bundesrat hat in der letzten Woche Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen. Für die Land- und Forstwirtschaft ergeben sich durch die "7. Verordnung zur Änderung der
vor 12 Jahren
Der Bundesrat hat in der letzten Woche Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen. Für die Land- und Forstwirtschaft ergeben sich durch die 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung" Vorteile.
Die zwei wichtigsten Punkte für die Praxis sind:
Die Änderungen sind bisher nur beschlossen. In Kraft treten sie erst mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt (exakt: am Tag nach der Veröffentlichung). Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten zwei bis drei Wochen zu rechnen.
Die zwei wichtigsten Punkte für die Praxis sind:
- Selbstfahrende Futtermischwagen dürfen nun auch mit den Klassen L (in der Klasse B für Pkw enthalten) oder T gefahren werden, auch wenn die Fahrzeuge nicht als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft sind. Abhängig von der Führerscheinklasse gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten: Klasse L = max. 25 km/h, Klasse T = max. 40 km/h).
- Mit der Klasse L dürfen künftig auch Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (vorher 32 km/h) gefahren werden. In Verbindung mit Anhängern oder gezogenen Geräten ist eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h nach wie vor einzuhalten.
Die Änderungen sind bisher nur beschlossen. In Kraft treten sie erst mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt (exakt: am Tag nach der Veröffentlichung). Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten zwei bis drei Wochen zu rechnen.