Man muss sich wundern
Zu: „Starker Motor, große Hütte, aber…“,
profi 2/2021, Seite 14
Wir schreiben das Jahr 2021, dennoch hat es ein schlichter Blinkerrücksteller in einem Premiumschlepper geschafft, als extra positiver Punkt erwähnt zu werden. Von einem John Deere 7R 350 AutoPowr, der rund 350 000 Euro kostet, sollte man so etwas doch erwarten. Auch mein rund 30 Jahre alter Fendt hat immerhin schon einen praxistauglichen Blinkerrücksteller. Im Rückblick war das damals im Vergleich zu heute wohl eine technische Revolution.
Claas Blendermann
27721 Ritterhude
Stimmungsvoll
Ehrlichkeit währt am Längsten
Zu: „Neu mit 10 000 Stunden“, profi 1/2021, Seite 114
Das Rebuild-Programm ist keine schlechte Idee. Wenige Händler können gebrauchte Spezialmaschinen effektiv vermarkten. Die Hersteller verfügen über bessere Kenntnisse ihrer Maschinen und können sie besser vermarkten. Ich war früher Mitarbeiter eines Herstellers für Spezialmaschinen, der auch solche gebrauchten Maschinen bei Neuanschaffungen von den Kunden in Zahlung genommen hat. Die Gebrauchten wurden in ähnlicher Art und Weise aufgearbeitet wie im geschilderten Beitrag.
Wesentlicher Unterschied: Es wurde kein neues Baujahr auf dem Typenschild eingeschlagen, und der Betriebsstundenzähler wurde nicht auf Null gesetzt. Hier sehe ich eine Verschleierung von Daten gegenüber Kunden und Finanzdienstleistern — das kann im Zweifel bei den Kunden zu Ärger führen. Seriöse Finanzdienstleister akzeptieren die älteren Baujahre und höhere Betriebsstunden. Eine vergebene Fahrgestellnummer kann keine unterschiedlichen Baujahre aufweisen, und eine lückenlose Historie einer Maschine ist wichtiger als die Vortäuschung falscher Tatsachen. Also: Ehrlichkeit währt am längsten.
Volquard Peters
25923 Uphusum
Das Rebuild-Programm ist keine schlechte Idee. Wenige Händler können gebrauchte Spezialmaschinen effektiv vermarkten. Die Hersteller verfügen über bessere Kenntnisse ihrer Maschinen und können sie besser vermarkten. Ich war früher Mitarbeiter eines Herstellers für Spezialmaschinen, der auch solche gebrauchten Maschinen bei Neuanschaffungen von den Kunden in Zahlung genommen hat. Die Gebrauchten wurden in ähnlicher Art und Weise aufgearbeitet wie im geschilderten Beitrag.
Wesentlicher Unterschied: Es wurde kein neues Baujahr auf dem Typenschild eingeschlagen, und der Betriebsstundenzähler wurde nicht auf Null gesetzt. Hier sehe ich eine Verschleierung von Daten gegenüber Kunden und Finanzdienstleistern — das kann im Zweifel bei den Kunden zu Ärger führen. Seriöse Finanzdienstleister akzeptieren die älteren Baujahre und höhere Betriebsstunden. Eine vergebene Fahrgestellnummer kann keine unterschiedlichen Baujahre aufweisen, und eine lückenlose Historie einer Maschine ist wichtiger als die Vortäuschung falscher Tatsachen. Also: Ehrlichkeit währt am längsten.
Volquard Peters
25923 Uphusum
Anmerkung der Redaktion
Das neue Baujahr wird von Vervaet bei den aufbereiteten Maschinen zusätzlich zum Ursprungsbaujahr an der Maschine vermerkt.
Schade, nur der halbe Beitrag
Zu: „Schlüter: Neuer Trac, neue Zukunft?“, profi 2/2021, Seite 144
Als langjähriger profi-Leser freue ich mich immer auf die neue Ausgabe. Beim Blättern bin ich sofort auf die neue Rubrik „Damals“ gestoßen. Wer von Landtechnik begeistert ist, kommt an Schlüter nicht vorbei. Also habe ich mich sofort in den Beitrag vertieft. Und dann leider: „Jetzt weiterlesen…“ — natürlich nur online! Natürlich habe ich den Hinweis vorher gesehen. Dass mich der Artikel aber so packt, wusste ich da noch nicht. Ich finde es schade, dass man einen solchen Artikel nur halb bringt. Außerdem hätte man auch das Datum der ursprünglichen Ersterscheinung erwähnen können.
Ich hätte im Auftrag meiner Kinder noch einen Wunsch: Bei der Vorstellung der neuen Modelle sollte bei jedem Modell der Maßstab angegeben werden.
Ansonsten weiter so! Ich freue mich schon auf weitere interessante Tests und Berichte zur Landtechnik.
Sven Morris
via E-Mail
Als langjähriger profi-Leser freue ich mich immer auf die neue Ausgabe. Beim Blättern bin ich sofort auf die neue Rubrik „Damals“ gestoßen. Wer von Landtechnik begeistert ist, kommt an Schlüter nicht vorbei. Also habe ich mich sofort in den Beitrag vertieft. Und dann leider: „Jetzt weiterlesen…“ — natürlich nur online! Natürlich habe ich den Hinweis vorher gesehen. Dass mich der Artikel aber so packt, wusste ich da noch nicht. Ich finde es schade, dass man einen solchen Artikel nur halb bringt. Außerdem hätte man auch das Datum der ursprünglichen Ersterscheinung erwähnen können.
Ich hätte im Auftrag meiner Kinder noch einen Wunsch: Bei der Vorstellung der neuen Modelle sollte bei jedem Modell der Maßstab angegeben werden.
Ansonsten weiter so! Ich freue mich schon auf weitere interessante Tests und Berichte zur Landtechnik.
Sven Morris
via E-Mail
Produkthaftung erlischt
Zu: „Tandemwalze klemmt sich an“, profi 2/2012, Seite 134
Mit Interesse haben wir die Neuheit der Firma Brüning Maschinenbau GmbH zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang möchten wir jedoch ausdrücklich auf folgende Sachverhalte hinweisen:
1. Das nachträgliche Anbringen von Komponenten oder Bauteilen an Maschinen im Markt ist rechtlich kritisch. Als Hersteller und Inverkehrbringer von landwirtschaftlichen Maschinen liegt die Produktverantwortung über die gesamte Lebenszeit bei uns. Und wir übernehmen für die von Lemken vertriebenen Maschinen mit der Übergabe und der beigefügten Konformitätserklärung die Gewährleistung. Diese ist nicht mehr gegeben, wenn bauliche Veränderungen ohne Genehmigung vorgenommen werden. Hinzu kommen wie in diesem Beispiel, dass angebaute Komponenten massive Auswirkungen auf Festigkeit und Arbeitsergebnis unserer Maschinen haben können.
2. Bei nachträglichen Anbauten entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche und Haftungsforderungen, sie gehören somit zum Risiko des Anwenders. Darauf wird in der Betriebsanleitung explizit hingewiesen.
3. Wichtig ist, dass bei Maschinen mit einer gültigen Betriebserlaubnis/EU-Typgenehmigung diese erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.
Somit müssen wir als Hersteller im Rahmen unserer Produktbeobachtungspflicht nachträgliche bauliche Änderungen und/oder Erweiterungen, die nicht vorher von uns schriftlich genehmigt wurden, untersagen. Rechtlich gesehen ist derjenige, der einen nachträglichen Umbau oder Erweiterung vornimmt, also der Händler, die Werkstatt oder der Landwirt, in der vollen Verantwortung zum Thema Produkthaftung.
Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung, wenn es um spezielle Anforderungen und neue Impulse geht.
Joost Roelse
Leiter Technische Dokumentation
Lemken GmbH & Co. KG
46519 Alpen
Mit Interesse haben wir die Neuheit der Firma Brüning Maschinenbau GmbH zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang möchten wir jedoch ausdrücklich auf folgende Sachverhalte hinweisen:
1. Das nachträgliche Anbringen von Komponenten oder Bauteilen an Maschinen im Markt ist rechtlich kritisch. Als Hersteller und Inverkehrbringer von landwirtschaftlichen Maschinen liegt die Produktverantwortung über die gesamte Lebenszeit bei uns. Und wir übernehmen für die von Lemken vertriebenen Maschinen mit der Übergabe und der beigefügten Konformitätserklärung die Gewährleistung. Diese ist nicht mehr gegeben, wenn bauliche Veränderungen ohne Genehmigung vorgenommen werden. Hinzu kommen wie in diesem Beispiel, dass angebaute Komponenten massive Auswirkungen auf Festigkeit und Arbeitsergebnis unserer Maschinen haben können.
2. Bei nachträglichen Anbauten entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche und Haftungsforderungen, sie gehören somit zum Risiko des Anwenders. Darauf wird in der Betriebsanleitung explizit hingewiesen.
3. Wichtig ist, dass bei Maschinen mit einer gültigen Betriebserlaubnis/EU-Typgenehmigung diese erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.
Somit müssen wir als Hersteller im Rahmen unserer Produktbeobachtungspflicht nachträgliche bauliche Änderungen und/oder Erweiterungen, die nicht vorher von uns schriftlich genehmigt wurden, untersagen. Rechtlich gesehen ist derjenige, der einen nachträglichen Umbau oder Erweiterung vornimmt, also der Händler, die Werkstatt oder der Landwirt, in der vollen Verantwortung zum Thema Produkthaftung.
Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung, wenn es um spezielle Anforderungen und neue Impulse geht.
Joost Roelse
Leiter Technische Dokumentation
Lemken GmbH & Co. KG
46519 Alpen
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