Der Klügere fährt hinterher
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Radfahrer, die nicht zur Seite fahren? Die Aufregung lohnt sich nicht.
Oft geht es gut
Mit der seit April 2020 gültigen Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es auf Wirtschaftswegen mit 3,50 m Breite zukünftig wohl keine Möglichkeit mehr, auf der Straße fahrende Radfahrer im Rahmen des Erlaubten zu überholen, wenn diese keinen Platz machen. Die Neufassung schreibt außerhalb geschlossener Ortschaften einen Seitenabstand von 2 m zwingend vor, innerhalb sind es 1,5 m. Bisher war nur ein weich definierter „ausreichender Seitenabstand“ nötig. Die neue Grenze ist hart, aber meiner Meinung nach sinnvoll.
Gefährlich und unnötig
Und dabei war man vor der Novelle auch meist voll im Boot. Passierte beim Überholen etwas, war der Abstand halt nicht ausreichend und den Überholenden traf im Normalfall ein Großteil der Schuld. Jetzt ist zumindest klar, wie viel Platz geboten ist. Zwei Meter lassen sich gut einschätzen und sind auf zweispurigen Landstraßen auch kein Problem, wenn der Gegenverkehr es zulässt. Auf Wirtschaftswegen bleibt nur die Arbeit am gegenseitigen Verständnis. Stellt der Radler auf stur gilt: Der Klügere fährt hinterher. Ich habe das Aufregen eingestellt.