Aus dem Heft
RWZ und RHG fusionieren
Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen der Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland eG Köln (RWZ) und der Raiffeisen Hauptgenossenschaft Frankfurt eG (RHG) genehmigt. Vor der endgültigen Verschmelzung der beiden Unternehmen müssen die Generalversammlungen in Köln und Frankfurt mit mindestens 75 % der Fusion zustimmen. Beide Unternehmen streben eine Fusion zum 1. Januar 1999 an.
(Bildquelle: profi)
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