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Teleskoplader mit Bedienerausweis?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedete Ende April den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Das meldet
Der Bedienerausweis für Teleskopalder ist in der Landwirtschaft in der Regel nicht verpflichtend. (Bildquelle: Eikel)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedete Ende April den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Das meldet Merlo, Hersteller von Teleskopladern.
Danach müssen Anwender den Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für Teleskoplader, besitzen. Er wird mit einer gemäß DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle bei der DGUV Versicherten verbindlich.
Der Grundsatz gilt nach unseren Informationen nicht bzw. allenfalls eingeschränkt für die Landwirtschaft, da vorausgesetzt wird, dass Betriebsleiter, Angestellte und Auszubildende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung den Umgang mit Teleskopladern erlernt haben.
Danach müssen Anwender den Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für Teleskoplader, besitzen. Er wird mit einer gemäß DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle bei der DGUV Versicherten verbindlich.
Der Grundsatz gilt nach unseren Informationen nicht bzw. allenfalls eingeschränkt für die Landwirtschaft, da vorausgesetzt wird, dass Betriebsleiter, Angestellte und Auszubildende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung den Umgang mit Teleskopladern erlernt haben.
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