Isofluran-Narkosegeräte: Weitere Anträge auf Förderung möglich
Laut BMEL können Ferkelerzeuger vom 31. August bis 14. September 2020 wieder einen Erstantrag auf Förderung eines Isofluran-Narkosegeräts stellen.
vor 4 Jahren
Zweite Chance
Vom 31. August bis 14. September 2020 können Ferkelerzeuger wieder einen Erstantrag auf Förderung eines Isofluran-Narkosegeräts stellen. Das teilt das Bundesministerim für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung vom 12. August mit. Ursprünglich war der 30. Juni 2020 der letzte Tag zur Antragsstellung. Gut 3.500 Sauenhalter hatten bis dahin die Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Das entspricht knapp der Hälfte aller Sauenhalter.
Fördervolumen noch nicht ausgeschöpft
Begründet wird die zweite Chance auf Antragsstellung mit einem noch nicht ausgeschöpften Fördervolumen von ursprünglich 20 Millionen Euro, so dass man weiteren Ferkelerzeugern die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Fördermaßnahme geben kann. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt. Nachdem der erste Antrag auf Förderung bis zum 15. September gestellt wurde, muss der Kauf des förderfähigen Narkosegeräts bis zum 15. Oktober getätigt und bis zu diesem Tag auch der Auszahlungsantrag beim BMEL eingegangen sein. Förderfähig sind nur solche Narkosegeräte, die von einer nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Stelle in Bezug auf Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes zertifiziert sind.
Keine Ausnahmen zur betäubungslosen Kastration
Zum Hintergrund der Fördermaßnahme: Mit Beginn des kommenden Jahres 2021 dürfen Ferkel nicht mehr betäubungslos kastriert werden. Diesbezüglich wird es auch nach Aussage von Ministerin Julia Klöckner weder Ausnahmen noch eine weitere Verschiebung geben.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter ble.de/ferkelnarkose.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter ble.de/ferkelnarkose.