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Haftpflicht-Pflicht für langsame Fahrzeuge kommt
Der Bundestag hat am 14. Dezember dem Gesetzesentwurf zugestimmt und somit die Pflicht der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge von 6 bis 20 km/h ab 2025 auf den Weg gebracht.
Langsam fahrende Kraftfahrzeuge müssen ab 1. Januar 2025 eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Mal eben Saatgut zum Feld bringen, will dann gut überlegt sein. (Bildquelle: Lucas Colsman)
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