Ferkelnarkose mit Isofluran: Wackelt der Zeitplan?
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Für zeitlichen Verzug verantwortlich sind zu allererst die in der Schweinehaltung üblichen Biosicherheits-Maßnahmen. So können die praktischen Tests wegen der geltenden Hygienevorschriften nur zeitversetzt stattfinden — entsprechend lange zieht sich jeder Test hin. Hinzu kommen nun die Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie. Diese machen Dienstreisen mittlerweile komplett unmöglich. Zumal Landwirte aus Verantwortung für das eigene Personal keine betriebsfremden Personen mehr in den Stall lassen. Stichwort Corona: Erste Gerätehersteller berichten gegenüber profi, dass durch die Pandemie bald auch Teile für die Montage der Geräte fehlen. Von dieser Situation sind aber wohl nicht alle Hersteller betroffen.
Prüfung nach DLG-Standard
Grund für die hohen Anforderungen ist das Narkosegas Isofluran. Es kann beim unkontrollierten Einatmen unspezifische Symptome wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit auslösen. Die toxische Wirkung auf die Leber ist dagegen als sehr gering einzuschätzen, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Verweis auf Arbeiten der MAK-Kommission gegenüber profi. Zu guter Letzt ist Isofluran etwa 500 Mal stärker klimawirksam als CO₂. Mit Blick auf den Anwenderschutz und unsere Umwelt ist deshalb wichtig, dass kein Gas unkontrolliert freigesetzt wird.
Das Problem: In Deutschland gibt es für Isofluran keinen rechtlich verbindlichen Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW). Auf Anfrage von profi beim BMAS wird die Ableitung eines solchen Werts kurzfristig geprüft. Bis dahin orientiert sich die DLG am maximalen Schutzniveau mit dem weltweit niedrigsten Grenzwert von 15 mg/m³. Nebenbei: In der Schweiz ist eine maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) von 77 mg/m³ zulässig.
Hersteller rüsteten nach
Für die Hersteller ist es im Übrigen kein Leichtes, die gegenüber der Schweiz deutlich strengeren Grenzwerte zu erreichen. Einzelne Firmen haben ihre Geräte bereits in der laufenden Prüfung aufgerüstet oder sind noch dabei, konstruktiv etwas zu verändern. Durch die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie werden Nachmessungen aber nur eingeschränkt möglich sein. Deshalb würden sich entsprechende Tests verzögern. Wann die noch offenen Messungen fortgeführt und nach einem letzten Kommissionsgespräch abgeschlossen werden können, stand bei Redaktionsschluss Anfang April noch nicht fest.
Einen der insgesamt fünf für eine Zertifizierung angemeldeten Hersteller trifft es übrigens besonders hart: Während die anderen bereits ab Februar testeten, hatte er sich für eine Zertifizierung im März angemeldet — und wartet nun, bis die Corona-Pandemie für die Mitarbeiter der DLG sowie für alle an den Messungen beteiligten Tierärzte und Landwirte keine Gefahr mehr darstellt.
Narkose ja, aber tiergerecht!
Reinigung, Verbrauch, Schutz vor Manipulation
Teil der Prüfungen ist auch der Schutz vor einer Manipulation der Geräte. Dieser Punkt berücksichtigt, dass mit Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration die zuständigen Behörden vom Landwirt einen Nachweis für eine Kastration unter Betäubung verlangen können. Alle Geräte müssen deshalb die durchgeführten Kastrationen digital aufzeichnen und unveränderbar abspeichern.
Antrag auf Zuschuss für Narkosegeräte
Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland Schluss mit der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Um die vom Handel geforderte Kastration zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber 2019 die sogenannte Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung auf den Weg gebracht. Diese trat am 17. Januar 2020 in Kraft und ist die Grundlage dafür, dass Landwirte nach abgelegter Sachkundeprüfung Ferkel mit dem Narkosemittel Isofluran betäuben und kastrieren dürfen.
Um die Betriebe auf dem Weg zur Verbesserung des Tierwohls zu unterstützen, fördert der Bund die Anschaffung der Geräte mit bis zu 60 % oder maximal 5 000 Euro. Antragsberechtigt sind Sauenhalter ungeachtet von Betriebsgröße und Tierzahl. Voraussetzung für die Bewilligung der nicht rückzuzahlenden Förderung ist eine Antragstellung bis zum 1. Juli 2020. Der Antrag kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) sowohl online als auch in Papierform gestellt werden. Das Fördervolumen ist auf 20 Mio. Euro begrenzt, entsprechend ist Eile geboten.
Wichtig: Der von jedem Anwender zu erbringende Sachkundenachweis ist keine Fördervoraussetzung. Das zu bezuschussende Gerät muss aber zertifiziert sein. Außerdem darf das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags erworben werden. Der Antrag auf Auszahlung ist bis zum 1. September 2020 zu stellen. Dafür genügt die Übermittlung des Kaufbelegs an die BLE.
Sollte sich herausstellen, dass bis dahin noch kein Gerät zertifiziert ist oder nicht genügend zertifizierte Geräte am Markt verfügbar sind, wird eine Verlängerung dieser Frist geprüft, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber profi. Dann würde auch die Verfügbarkeit der vom Bund bereitgestellten Finanzmittel über den ursprünglichen Zeitraum hinaus sichergestellt werden.
Ausblick und Fazit
Fest steht allerdings, dass die von der DLG geprüften Narkosegeräte die weltweit höchsten Sicherheitsstandards zum Schutz von Anwender, Umwelt und Tieren erfüllen werden. Bleibt zu hoffen, dass mit Blick auf die Corona-Pandemie der Zeitplan für die Zertifizierung nicht noch weiter ins Wanken gerät. Und dass am Ende genügend Teile für die Serienfertigung der Geräte zur Verfügung stehen.