LED-Blinker nur ohne Kontrolle?
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Trotz aktueller Typengenehmigungen können viele Traktoren keine LED-Blinker erkennen.
Nach StVZO § 54 Abs. 2 müssen jedoch die Blinker eines Anhängers vom Zugfahrzeug aus über eine Anzeige kontrolliert werden können, wenn sie sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Und damit kommt das Problem: Durch die geringe Stromaufnahme von LED-Blinkern funktioniert diese Kontrolle selbst bei neuen Schleppern häufig nicht. Die Anhängerhersteller sind also gezwungen, Widerstände an den Leuchten zu montieren, um eine höhere Stromaufnahme zu simulieren. Aus meiner Sicht ist das paradox und erinnert mich an das Elektroauto, das von einem Dieselgenerator aufgeladen wird — die Vorteile der Energieeffizienz werden genommen.
Veraltete Vorgaben
Solange es also keine konkreten Spezifikationen für die Stromaufnahme von LED-Blinkern an Anhängern gibt, wird die Funktion der Kontrollleuchte wohl weiter vernachlässigt.
Kurzum: Auf der einen Seite sind energieeffiziente Techniken gefordert, auf der anderen Seite sind die Zulassungsverordnungen der Zeit hinterher, was zur Folge hat, dass LED-Blinker bei Anhängern in vielen Fällen gar nicht eingesetzt werden dürfen. Mich interessiert, ob Sie Lösungen gefunden haben, die geringen Ströme von LED-Blinkern durch eine Nachrüstung schlepperseitig zu erkennen. Wenn ja, dann melden Sie sich bitte per E-Mail unter redaktion@profi.de.