Aus dem Heft

GLOSSE: Statt der Prospekte kam ein Schreiben vom Anwalt

Es hat schon tragikomische Züge, was unserem profi-Leser passierte, als er zwei Schlepperprospekte haben wollte: Erstens fuhr er 40 Kilometer zum lokalen Händler dieser Marke. Und musste lernen, dass der Verkäufer Urlaub hatte und niemand sonst Prospekte herausgeben darf. Aber man notierte die Adresse und versprach umgehende Zusendung der begehrten Hochglanz-Unterlagen. Zweitens passierte drei Wochen lang — nichts. Auch der Verweis desHändlers, man könne es ja beim Hersteller versuchen, lief ins Leere: Der Hersteller antwortete, man solle beim lokalen Händler versuchen, diese Prospekte zu ergattern. Drittens führte eine zweite etwas frustrierte schriftliche Anfrage beim gleichen Händler zu einer freundlichen schriftlichen Antwort: Unser Leser möge seine Anschrift nennen, dann werde man ihm die Prospekte schicken — gegen 3 Euro Gebühr plus Versandkosten. Viertens schickte der inzwischen schon mehr als frustrierte Leser seine Adresse zum dritten Mal an den Händler, versprach die umgehende Begleichung der Rechnung — und verkniff sich nicht den Vorbehalt, die Rechnung als Kopie mit einer Schilderung des Vorgangs an den Hersteller zu schicken. Und an profi. Das war wohl ein Fehler. Denn fünftens kamen nun nicht die Prospekte mit der Rechnung, sondern vielmehr ein anwaltliches Schreiben: Unser Leser müsse profi „den Sachverhalt vollständig sowie inhaltlich und rechtlich zutreffend“ darstellen. Andernfalls werde man ihn „auf Richtigstellung in Anspruch nehmen“ und von ihm verlangen, in profi „auf eigene Kosten und im eigenen Namen eine Richtigstellung zu veröffentlichen“. Mit allen „persönlichen und finanziellen Konsequenzen“. Der Schlusssatz der Anwälte ist besonders schön: „Wir dürfen Sie hiernach bitten, vom weiteren Verlangen auf Zusendung der Prospekte Abstand zu nehmen.“ Sechstens haben wir dem Leser die beiden Prospekte inzwischen zugeschickt. Aber mit dem Wundern sind wir immer noch nicht fertig. M. Neunaber

(Bildquelle: profi)

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