Schweiz: Auch am Tag nur mit Licht fahren

Seit dem 1. Januar 2014 schreibt die Schweiz den Verkehrsteilnehmern vor, das Fahrlicht (entweder Abblendlicht oder die neuen speziellen Tagfahrscheinwerfer) auch am Tag einzuschalten. Das gilt für
vor 11 Jahren
Seit dem 1. Januar 2014 schreibt die Schweiz den Verkehrsteilnehmern vor, das Fahrlicht (entweder Abblendlicht oder die neuen speziellen Tagfahrscheinwerfer)  auch am Tag einzuschalten. Das gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, also auch für Traktoren. Wer tagsüber ohne Licht auf der Straße unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Franken (ca. 32 Euro) rechnen. Ausgenommen von der Vorschrift sind Fahrzeuge, die vor 1970 in den Verkehr kamen sowie Mofas, Velos und E-Bikes.
Solche Vorschriften gibt es auch in anderen Ländern: In Finnland, Schweden, Dänemark, Frankreich, Italien, Österreich und Tschechien sind entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht am Tage vorgeschrieben; in Estland, Litauen, Norwegen und Ungarn ist grundsätzlich das eingeschaltete Abblendlicht Vorschrift. Die anderen Länder dulden das eingeschaltete Tagfahrlicht bei Pkw zumeist, ein Rechtsanspruch darauf besteht nach Angaben des ADAC aber nicht.
Für Deutschland gilt bisher nur die Empfehlung, auch über Tag mit Abblendlicht unterwegs zu sein.

Stories


| Die Redaktion empfiehlt



Mail-icon

Immer bestens informiert mit dem profi Landtechnik-Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der profi-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletter und zugehörigen Angeboten  gemäß den  Datenschutzbestimmungen zu.