Arbeitssicherheit: Diese Präventionsprodukte fördert die SVLFG
Am 01. Februar geht das Präventionsprodukte-Förderprogramm der SVLFG in eine neue Runde. Welche neuen Produkte für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf dem Hof dabei sind, lesen Sie hier.
vor einem Monat
Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können auch im Jahr 2025 wieder Fördermittel für den Erwerb von Produkten beantragen, die der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dienen. Laut einer Mitteilung stellt die SVLFG dafür insgesamt 1,2 Millionen Euro bereit. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Gartenbau sicherer und gesünder zu gestalten.
Welche Produkte bezuschusst die SVLFG?
1. Förderaktion ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr
- Fang- und Behandlungsstand für Rinder: 30 % bzw. max. 1.000 Euro
- Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder: 30 % bzw. max. 250 Euro
- Kälberfangkorb (K-Box protect): 30 % bzw. max. 600 Euro
- Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen: 30 % bzw. max. 100 Euro
- Funkgesteuerte Fällkeile: 30 % bzw. max. 600 Euro
- Kamerabasierte Personenerkennungssysteme (nach GS BAU-71): 30 % bzw. max. 600 Euro
- Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte: 30 % bzw. max. 400 Euro
2. Förderaktion ab 1. März 2025, 12:00 Uhr
- Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts): 50 % bzw. max. 800 Euro
- Sonnenschutzzelte: 50 % bzw. max 800 Euro
- Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz: 50 % bzw. max. 800 Euro
Wer kann einen Zuschuss bei der SVLG beantragen?
Förderberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die im Jahr 2024 keine Unterstützung erhalten haben. Kühlkleidung sowie Sonnenschutzprodukte können allerdings jährlich bezuschusst werden.
Die Förderhöhe ist auf maximal 50 % des zuletzt entrichteten Jahresbeitrags begrenzt und gilt ausschließlich für Produkte, die nach Erhalt der Förderzusage gekauft werden. Zudem gibt es für bestimmte Produkte festgelegte Höchstbeträge der Förderung. Die Aktion endet entweder, wenn das Förderbudget erschöpft ist, oder spätestens am 30. November 2025.
Wie können die Anträge bei der SVLFG eingereicht werden?
Anträge und später die Rechnungen können nach Angaben der SVLFG ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Sozialversicherung empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de.