Jetzt sind die Hersteller dran
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Jürgen Thier: Seit längerer Zeit wurden die sicherheitstechnischen Anforderungen, die aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht an die sogenannten Zapfwellengeneratoren zu stellen sind, kontrovers diskutiert. Dies galt insbesondere hinsichtlich des Schutzes gegen Gefährdungen durch elektrischen Strom sowie Überlast und Kurzschluss.
Um diese Differenzen zwischen den Herstellern endgültig zu klären, wurde vom Land Nordrhein-Westfalen ein unabhängiger Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt.
Was ist einfach formuliert das Ergebnis des Gutachtens?
Jürgen Thier: Das wesentliche Ergebnis ist die Feststellung des Gutachters, dass sich das erforderlich hohe Schutzniveau mit einer sicheren und zuverlässigen Abschaltung nur mit einem Leistungsschutzschalter, einem sogenannten Generatorschutzschalter, realisieren lässt. Damit ist nunmehr der Stand der Technik eindeutig definiert.
Welche Schlüsse zog das Ministerium aus dem Gutachten, welche Schritte wurden bislang eingeleitet?
Jürgen Thier: Bei der Vorstellung des Gutachtens waren alle namhaften deutschen Hersteller und auch ein europäischer Hersteller anwesend. Sie konnten sich aus erster Hand über die Feststellungen des Sachverständigen informieren und Verständnisfragen klären.
Anwesend waren auch Vertreter der Marktüberwachungs der betroffenen Bundesländer, da die Überwachung der Vorschriften in deren Zuständigkeit liegt. Sie kamen zum Schluss, dass die notwendigen Maßnahmen bei den Herstellern erforderlichenfalls anzuordnen sind, wenn diese keine freiwilligen Maßnahmen durchführen und ihre Generatoren entsprechend dem Stand der Technik herstellen.
In Nordrhein-Westfalen ist meines Wissens kein Hersteller von den Maßnahmen betroffen. Als Ministerium haben wir jedoch einen Prozess mit den betroffenen Bundesländern angestoßen, damit zukünftig — insbesondere in Deutschland — ausschließlich sichere Produkte nach dem Stand der Technik bereitgestellt werden. Außerdem behalten wir uns vor, im Handel Kontrollen durchzuführen, um den Umsetzungsstand der Maßnahmen zu überprüfen und unsichere Produkte vom Markt zu entfernen.
Sie sagen, das hohe Schutzniveau ist nur mit einem Leistungsschutzschalter zu erreichen. Warum ist dieser Leistungsschutzschalter so wichtig? Und wo liegen seine Vorteile gegenüber einem Leitungsschutzschalter, wie er bislang bei den meisten Geräten am Markt zu finden ist?
Jürgen Thier: Im Gutachten wird die Notwendigkeit wie folgt begründet: „Das erforderlich hohe Schutzniveau mit einer sicheren und zuverlässigen Abschaltung lässt sich nur mit Leistungsschutzschaltern realisieren, da hier die Auslöseparameter einstellbar sind. Der Überlastfall kann auf diese Weise sehr gut beherrscht werden.
Für den Kurzschlussfall gilt das Gleiche. Durch die große Kurzschlussimpedanz des Zapfwellengenerators ist ein sicheres Auslösen der Schutzeinrichtung nur mit einem Generatorleistungsschalter mit abgestimmten Auslöseparametern gewährleistet. Der Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) bietet dieses Sicherheitsniveau nicht, da er für den Schutz von Stromleitungen konstruiert ist.“
Aktueller Stand ist wohl, dass nur ein Anbieter seine Notstromaggregate mit dem im Gutachten geforderten Leistungsschutzschalter ausstattet — andere Anbieter zeigen sich auch ein Jahr nach Verabschiedung des Gutachtens unbeeindruckt und verkaufen weiterhin Geräte mit dem kritisierten Leitungsschutzschalter. Wieso gehen die Marktüberwachungsbehörden der Länder nicht entschiedener gegen diese Anbieter vor?
Jürgen Thier: Die Hersteller kennen die Ergebnisse des Gutachtens, und ich ging davon aus, dass sie ihre Generatoren an den Stand der Technik anpassen. Der einzige Hersteller in Nordrhein-Westfalen stattet seine Zapfwellengeneratoren schon seit Jahren mit einem Leistungsschutzschalter aus.
Die Marktüberwachung im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Auf dieser Ebene gibt es die Vereinbarung, dass die Marktüberwachungsbehörden des Bundeslandes mit der höchsten Handelsebene in Deutschland (bezogen auf die Hersteller) tätig werden, an der Quelle sozusagen.
(Anmerkung der Redaktion: Das Bundesland, in dem die meisten Hersteller von Zapfwellengeneratoren ansässig sind, ist Baden-Württemberg.).
Meines Wissens wurden in anderen Bundesländern bereits intensive Gespräche mit einzelnen Herstellern geführt. In einem Bundesland wurde eine Untersagungsverfügung gegen einen Hersteller von Zapfwellengeneratoren erlassen. Für weitere Informationen zum aktuellen Stand sowie zum weiteren Vorgehen bezüglich der Hersteller, die ihren Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben, müssten Sie sich bitte an die betroffenen Bundesländer wenden.
Im Übrigen haben die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am Rande eines Ländertreffens Ende November vereinbart, eine Überwachungsaktion im Handel durchzuführen, um den Umsetzungsstand zu kontrollieren und ggf. den Verkauf mangelhafter Aggregate zu untersagen.
Vielen Dank für das Gespräch.
Jürgen Thier:
Welche Schlüsse zog das Ministerium aus dem Gutachten, welche Schritte wurden bislang eingeleitet?
Jürgen Thier:
In Nordrhein-Westfalen ist meines Wissens kein Hersteller von den Maßnahmen betroffen. Als Ministerium haben wir jedoch einen Prozess mit den betroffenen Bundesländern angestoßen, damit zukünftig — insbesondere in Deutschland — ausschließlich sichere Produkte nach dem Stand der Technik bereitgestellt werden. Außerdem behalten wir uns vor, im Handel Kontrollen durchzuführen, um den Umsetzungsstand der Maßnahmen zu überprüfen und unsichere Produkte vom Markt zu entfernen.
Jürgen Thier:
Aktueller Stand ist wohl, dass nur ein Anbieter seine Notstromaggregate mit dem im Gutachten geforderten Leistungsschutzschalter ausstattet — andere Anbieter zeigen sich auch ein Jahr nach Verabschiedung des Gutachtens unbeeindruckt und verkaufen weiterhin Geräte mit dem kritisierten Leitungsschutzschalter. Wieso gehen die Marktüberwachungsbehörden der Länder nicht entschiedener gegen diese Anbieter vor?
Jürgen Thier: Die Hersteller kennen die Ergebnisse des Gutachtens, und ich ging davon aus, dass sie ihre Generatoren an den Stand der Technik anpassen. Der einzige Hersteller in Nordrhein-Westfalen stattet seine Zapfwellengeneratoren schon seit Jahren mit einem Leistungsschutzschalter aus.
Die Marktüberwachung im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Auf dieser Ebene gibt es die Vereinbarung, dass die Marktüberwachungsbehörden des Bundeslandes mit der höchsten Handelsebene in Deutschland (bezogen auf die Hersteller) tätig werden, an der Quelle sozusagen.
Im Übrigen haben die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am Rande eines Ländertreffens Ende November vereinbart, eine Überwachungsaktion im Handel durchzuführen, um den Umsetzungsstand zu kontrollieren und ggf. den Verkauf mangelhafter Aggregate zu untersagen.