Aus dem Heft

Spritzenprüfung ab 1. April Pflicht

Am 31. März 1996 läuft die Übergangsfrist für bisher auf freiwilliger Basis geprüfte Pflanzenschutzspritzen ab. Dann gilt für Pflanzenschutzspritzen die technische Pflichtprüfung (TÜV), die am 1. Januar 1994 eingeführt wurde. Geräte, die noch nicht amtlich überprüft worden sind, dürfen ab 1. April 1996 nicht mehr eingesetzt werden. Andernfalls wird die Spritze stillgelegt. Die Umsetzung dieses Gesetzes ist Ländersache, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Die Stillegung der Pflanzenschutzspritze wird daher von der nach Landesrecht zuständigen Stelle verfügt, in der Regel durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst (KTBL-Deula).

(Bildquelle: profi)

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