Bestandsschutz sichern!

Im Zuge der verschärften Abgasnormen erlebt derzeit mancher Schlepperbesitzer eine böse Überraschung: Wurde vor ein paar Jahren ein neuer Schlepper mit der seinerzeit gültigen Abgasnorm gekauft, aber nie zugelassen (da er z.¢B. nur innerbetrieblich genutzt wurde), kann ihm heute (z.¢B. weil er gebraucht verkauft werden soll) die Zulassung verwehrt werden, da er nicht die jetzt geltende Abgasnorm erfüllt. Einen Bestandsschutz gibt es nur für Maschinen, die wenigstens eine Tageszulassung hatten. Diese können auch nach Jahren problemlos erneut angemeldet werden, selbst wenn sie dann nicht die dann geltenden Vorgaben für Neuschlepper erfüllen.
vor 14 Jahren

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