Änderungen bei Führerscheinen

Mit der Klasse B bzw. L darf man demnächst auch 40-km/h-Schlepper fahren. Im Zug mit Anhängern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Der Bundesrat hat kürzlich Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen. Für die Land- und Forstwirtschaft ergeben sich durch die „7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung“ Vorteile. Hier die zwei wichtigsten Punkte für die Praxis: Selbstfahrende Futtermischwagen dürfen nun auch mit den Klassen L (in der Klasse B für Pkw enthalten) oder T gefahren werden, auch wenn die Fahrzeuge nicht als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft sind. Abhängig von der Führerscheinklasse gelten unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten: Klasse L = max. 25 km/h, Klasse T = max. 40 km/h. Mit der Klasse L dürfen künftig auch Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (bisher 32 km/h) gefahren werden. Zusammen mit Anhängern oder gezogenen Geräten ist eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nach wie vor einzuhalten. Mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt vom 29. Juni 2012 sind die Änderungen inzwischen auch in Kraft getreten.
vor 12 Jahren

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