Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt um ein Prozent
Der Zubau neuer Anlagen liegt erstmals innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Kalenderjahr, so dass die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Zeitraum vom 1.
vor 11 Jahren
Der Zubau neuer Photovoltaikanlagen liegt erstmals innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Kalenderjahr, so dass die Vergütungssätze für PV-Anlagen im Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis zum 1. April 2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent sinken. Dies gab die Bundesnetzagentur bekannt.
"Die jährlichen Zubauzahlen liegen mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt." So sei bei der Degressionsberechnung für die Monate November 2013 bis Januar 2014 der Korridor nur noch um 559 MW überschritten worden.
Im Februar gelten folgende EEG-Vergütungssätze:
Für Gebäude-/Dachanlagen
Für Freiflächenanlagen bis 10 MW 9,38 Cent/kWh.
"Die jährlichen Zubauzahlen liegen mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt." So sei bei der Degressionsberechnung für die Monate November 2013 bis Januar 2014 der Korridor nur noch um 559 MW überschritten worden.
Im Februar gelten folgende EEG-Vergütungssätze:
Für Gebäude-/Dachanlagen
- Bis 10 kW 13,55 Cent/kWh,
- 11 kW bis 40 kW 12,85 Cent/kWh,
- 41 kW bis 1 MW 11,46 Cent/kWh,
- Über 1 MW bis 10 MW 9,38 Cent/kWh.
Für Freiflächenanlagen bis 10 MW 9,38 Cent/kWh.