Pflanzenschutz: Sicherheitskategorien bei Traktorkabinen - Womit darf ich spritzen?
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Allem voran geht die Richtlinie DIN EN 15695. In ihr sind alle Anforderungen beschrieben, die eine Kabine erfüllen muss, um den Fahrer vor gesundheitsschädlichen Stoffen in der Umgebungsluft zu schützen. Hierzu gab uns Hans-Jürgen Osteroth vom Julius-Kühn-Institut (JKI) Auskunft. Er beschäftigt sich dort vor allem mit der Kategorisierung von Kabinen für Schlepper und selbstfahrenden Pflanzenschutzspritzen.
Vier Schutzkategorien
In Kategorie 2 werden Kabinen eingestuft, die vor Stäuben schützen. Dazu wird ein Belüftungssystem mit Filteranlage gefordert, um eindringende Stäube mengenmäßig zu reduzieren. Zudem müssen die Kabine und die Belüftungsanlage in der Lage sein, einen Innendruck von mindestens 20 Pascal (Pa) aufzubauen. Fällt der Druck unter 20 Pa, muss der Fahrer über eine Anzeige gewarnt werden.
Ist das Belüftungssystem allerdings in der Lage, einen Innendruck von mindestens 50 Pa bis höchstens 200 Pa bei geschlossener Kabine konstant aufrecht zu erhalten, ist dieses Warnsystem in Kategorie 2 nicht erforderlich. Durch den Überdruck soll dem Eindringen von Staub und anderen Fremdkörpern vorgebeugt werden. Die Frischluftzufuhr muss trotz alledem mindestens 30 m3 pro Stunde betragen.
Bei Kategorie 3 kommt neben den Anforderungen der Kategorie 2 auch der Schutz vor Aerosolen hinzu. Aerosole sind Gemische aus festen und flüssigen Partikeln, die in der Luft schweben und eine Fallgeschwindigkeit von mehr als 0,25 m/s nicht überschreiten. Aerosole sind zum Beispiel Auspuffgase oder Stoffe aus Spraydosen, die Menschen meistens als eine Art Nebel wahrnehmen.
Um den Fahrer davor zuverlässig zu schützen, muss neben den bereits genannten Anforderungen das Belüftungs- und Filtersystem leckagefrei sein. Dass bedeutet, dass mindestens 98 % der einströmenden Luft durch den Filter geführt und gereinigt
werden müssen. Außerdem ist die Überdruckanzeige bei Kabinen, die die Schutzkategorie 3 erfüllen, in jedem Fall Pflicht. Generell erfüllen heutzutage die meisten Schlepperkabinen ab Werk die Schutzkategorie zwei oder drei.
Kategorie 4 schützt auch vor Dämpfen
Folglich haben Aktivkohlefilter keine allzu hohe Lebensdauer und müssen nach rund 500 Einsatzstunden getauscht werden. Bei Kosten von 200 bis 250 Euro pro Filter ist dies allerdings kein Schnäppchen. Um die Standzeit des teuren Aktivkohlefilters zu verlängern, bieten einige Lüftungshersteller doppelte Filtergehäuse an, um bei normaler Arbeit auf den Standard-Filter zu wechseln.
Womit darf ich nun spritzen?
Kurz gesagt: Eine Kabine der Kategorie 4 ersetzt die persönliche Schutzausrüstung, weshalb diese bei der Applikation in der Kabine nicht angelegt werden muss. In allen anderen Fällen (also Kabinen der Kategorie 2 und 3) allerdings schon. Hierzu zählt z. B. eine Partikelmaske für den Atemschutz sowie ein spezieller Spritzoverall.
Da in der Praxis bislang wenige mit vollständiger Schutzausrüstung auf geschlossenen Kabinen verweilen, hat das BVL eine Übergangslösung geschaffen. Sie besagt, dass bis auf Weiteres das Ausbringen mit allen geschlossenen Kabinen, die eine Klimaanlage besitzen(!), ohne Schutzausrüstung geduldet wird — also prinzipiell Kabinen der Kategorien 2 und 3.
Voraussichtlich wird es in nächster Zeit Anpassungen geben, da momentan in einem Forschungsprojekt (das durch den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen initiiert wurde) die Schutzwirkung von Kabinen und die Standzeiten von Filtern näher bestimmt werden sollen. Es ist beispielsweise denkbar, dass zukünftig nur sehr sensible Pflanzenschutzmittel zwingend mit einer Kabine der Kategorie 4 bzw. mit vollständiger Schutzausrüstung (auch auf Kabinen mit Klimaanlage) ausgebracht werden müssen.
Umrüstung möglich?
Somit ist eine Umrüstung aufgrund der technischen Anforderungen in den meisten Fällen unwirtschaftlich und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung bei der Applikation deutlich günstiger.
Allerdings fertigt beispielsweise der Konzern CNH einen Großteil der Kabinen bereits seit 2003 nach den US-amerikanischen ASAE Standards. Die Standards sind zwar nicht deckungsgleich mit der Richtlinie DIN EN 15695, doch sind die konstruktiven Grundanforderungen soweit gedeckt, dass beispielsweise die geforderten Innendrücke erreicht werden können und die Dichtigkeit der Filteranlagen den Anforderungen entsprechen. Es ist bei diesen Bauformen somit möglich, durch das Wechseln des Standard-Filters und dem Nachrüsten einer Druckwarnanzeige die Anforderungen der Sicherheitskategorie 4 zu erfüllen.
So läuft eine Kabinenprüfung ab
Der erforderliche Überdruck von mindestens 20 Pa in der Kabine wird durch das Lüftungssystem erzeugt und überprüft.
Es folgt die Messung des Frischluft anteils an dem Ansaugstutzen der Kabine (je nach Typ auch mehrere Ansaugbereiche). Hier müssen wenigstens 30 m3 Frischluft pro Stunde beim geforderten Innendruck eingeführt werden.
Als Nächstes wird der Blindfiltertest durchgeführt: die Messung der Frischluftrate bei offenem und bei abgeklebtem Filter. Die Differenz ist die am Filter vorbeiströmende Luftmenge. Diese sollte möglichst klein sein und darf nicht mehr als 2 % betragen (Filterleckage). Insgesamt müssen also mindestens 98 % der einströmenden Luft durch den Filter geleitet werden.
Zusätzlich wird ein sogenannter Aerosoltest durchgeführt. Dabei wird die Kabine einer vernebelten Kochsalzlösung ausgesetzt. Die Partikelanzahl und -masse werden wechselseitig sowohl außerhalb als auch innerhalb der Kabine gemessen. Dabei muss auch hier der Wirkungsgrad der Reinigung mindestens 98 % betragen.
Die Prüfung weiterer Anforderungen: Gebrauchsanleitung, Druckanzeige in der Kabine, Ausmessen des Kabineninnenraumes sowie die Beschreibung der Kabine hinsichtlich der Bauform und dem Aufbau der Lüftungs- und Klimaeinheit.