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Schutzanzug: Beim Umgang mit PSM ist es wichtig, eine intakte, langärmlige Berufs- bzw. Arbeitskleidung zu tragen. Noch besser ist es, diese durch Schutzanzüge der Norm DIN 32781 oder EN 27065 zu ersetzen. Tipp: Ziehen Sie die Hosenbeine immer über die Stiefel.
Mehrweganzüge haben gegenüber Einweganzügen den Vorteil, dass sie bequemer sind und besser gegen mechanische Belastungen schützen. Nachteilig ist allerdings, dass sie regelmäßig separat gewaschen werden müssen.
Schutzanzüge helfen nur gegen Spray-Drift. Der Umgang mit unverdünnten PSM setzt daher das Tragen einer Schürze (EN 13034) über der Schutzkleidung voraus.
Sicherheitsschuhe: Ihre Füße schützen Sie durch wasserdichte Arbeitsschuhe oder Gummistiefel (EN 20345).
Schlepperkabine: Sind die Fenster geschlossen und die Lüftung auf Umluft gestellt, bietet die Kabine einen Grundschutz gegen Spritznebel. Dennoch können Mittel in geringen Konzentrationen eindringen. Den besten Schutz bieten Überdruckkabinen mit der Sicherheitsnorm der Kategorie 4 (EN 15695-1 und -2). Diese können die persönliche Schutzausrüstung während der Ausbringung ersetzen. Einen Aufkleber mit der Kennzeichnung zur Kategorie finden Sie in der Kabine bzw. in der Betriebsanleitung.
Geschlossene Befüllsysteme: Sie ermöglichen es, Pflanzenschutzmittel aus Kanistern und Kleinbehältern kleckerfrei einzufüllen. Abgebildet ist hier das easyFlow-System der Firma agrotop. Die Kanisteradapter passen an alle Gerätetypen. Mit der Spülwasserzuleitung lassen sich leere Kanister direkt spülen.
Handschuhe: Hände sind besonders gefährdet. Schutzhandschuhe sollten nicht nur Schutz gegen Chemikalien (EN 374) bieten, sondern auch ausreichend mechanisch belastbar sein. Wichtig ist, sie über die Ärmel zu ziehen und vor dem Ausziehen gründlich abzuwaschen. Handschuhe mit Rissen oder porösen Stellen gehören in den Müll.
Nehmen Sie es persönlich
Nehmen Sie Ihren Schutz daher ernst und achten Sie darauf, dass Ihre Ausrüstung in einwandfreiem Zustand ist. Seit Anfang 2018 stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn der Kontrolleur bei einer Pflanzenschutzkontrolle feststellt, dass der Anwender die persönliche Schutzausrüstung nicht nutzt.
Im September 2017 trat die neue Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ in Kraft. Sie verweist auf ein neues Symbol, das künftig zertifizierte Schutzkleidung kennzeichnet. Die nach alter Richtlinie anerkannte Schutzkleidung erfüllt aber weiterhin die Anforderungen. Dennoch empfiehlt sich ein regelmäßiger Austausch, da die Nutzungsdauer, vor allem von Handschuhen, begrenzt ist.
Ein komplettes Schutzset kostet 80 bis 100 Euro ohne Mehrwertsteuer. Erhältlich ist es unter anderem bei Agravis, Baywa und Landhändlern oder direkt bei den Firmen PM Atem- und Arbeitsschutz (pm-atemschutz.de) und Carl Nolte Technik (carlnolte.de).
Doch trotz aller Vorsicht können Unfälle passieren. Handeln Sie dann wie folgt:
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen mit viel klarem Wasser.
- Kontaktieren Sie umgehend einen Arzt, die Notrufstelle unter 112 oder den Giftnotruf: Berlin 0 30 / 1 92 40, Bonn 02 28 / 1 92 40 oder München 0 89 / 1 92 40. Wichtig: Nehmen Sie das Etikett des PSMs mit. Darauf finden Sie und der Arzt Hinweise zu Sofortmaßnahmen.
- Speichern Sie Notfallnummern sicherheitshalber im Smartphone ein.