Aus dem Heft

Baurecht für Photovoltaik-Dachanlagen: Ab sofort nur mit Baugenehmigung

Brauchen Photovoltaikanlagen auf Gebäuden neuerdings eine Baugenehmigung? Was ist mit meiner bereits errichteten Anlage? Überhaupt, wie geht es weiter? Berechtigte Fragen aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Münster 7B 985/10 vom 24.09.2010. Wir haben unseren Rechtsanwalt Tobias Kemper für Sie gebeten, zu dem Beschluss Stellung zu nehmen.

(Bildquelle: profi)

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