Aus dem Heft

Völlig beknackt

Bäume aussägen, Dachrinnen reinigen, Äpfel pflücken... — was täten wir ohne Arbeitsbühnen für den Frontlader oder Teleskoplader. Doch stopp! Wenn Sie eine Arbeitsbühne auswechselbar anstelle von Schaufel oder Gabel an den Frontlader bauen, entsteht nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein neues, baumusterprüfpflichtiges Gerät — bei dem die Arbeitsbühne, der Frontlader und der Traktor als eine Maschine gelten. Der Erbauer der Arbeitsbühne gilt im Sinne dieser Richtlinie gleichzeitig als Hersteller dieser „Maschine“. Ohne Prüfung darf er diese Kombination nur für sich und seine Familie einsetzen. Sobald ein Angestellter oben im Korb oder auf dem Schleppersitz Platz nimmt, gilt dies als ein „InVerkehrBringen“. Das trifft auch zu, wenn er die Arbeitsbühne verleiht oder damit im Lohn tätig ist. Das „InVerkehrBringen“ erfordert nach der besagten Maschinenrichtlinie aber, dass Sie eine gültige Baumusterprüfbescheinigung vorweisen können. Dieses wiederum setzt voraus, dass Sie vorher eine Betriebsanleitung, eine Materialliste und eine technische Zeichnung anfertigen. Die anschließende Baumusterprüfung von Arbeitsbühne und Frontladertraktor durch Dekra oder TÜV kostet rund 2 500 bis 3 000 Euro. Und sollten Sie die Arbeitsbühne an weiteren Schleppern einsetzen, müssen auch diese Kombinationen geprüft werden — wobei wiederum die Prüfgebühren fällig sind. Doch gibt es auch gute Nachrichten in dieser Sache — die ebenfalls völlig beknackt sind. Wenn Sie nämlich Ihre Arbeitsbühne mit der Palettengabel aufnehmen und nicht mit dem EuroKuppelrahmen oder mit einem Gurt an den Telespolader hängen, gilt dies im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht als auswechselbare Ausrüstung, sondern lediglich als Last. Auch Ihr Sohn oder Mitarbeiter im Korb zählt dann zur Last. In dem Fall sind Sie haftungsrechtlich aus dem Schneider. Ob Sie den Korb mit Strohbändern, Rödeldraht oder einem Gurt auf den Zinken gesichert haben, interessiert den Gesetzgeber überhaupt nicht. Beruhigend ist lediglich, dass in der Praxis meistens der gesunde Menschenverstand regiert und nicht der verkorkste Gesetzgeber.

(Bildquelle: profi)

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