Stärkung des Eigenkapitals
Im Jahr 2015 gab die Agravis erstmal so genannte Genussrechte (eine Art stiller Beteiligung) aus, dass Interessse der Anleger war nach eigenen Angaben groß, so dass nun ein zweites Mal Genussrechte
vor 8 Jahren
Im Jahr 2015 gab die Agravis erstmals sogenannte Genussrechte (eine Art stiller Beteiligung) heraus. Das Interessse der Anleger war nach eigenen Angaben so groß, dass nun ein zweites Mal Genussrechte ausgegeben werden.
Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr auf zwei Tranchen verteilt. Für Aktionäre und Mitarbeiter beträgt das Volumen bis zu 10 Millionen Euro. Der Nennwert pro Genussschein beträgt 1.000 Euro. Die Mindestzeichnung liegt bei 2.000 Euro. Die Genussrechte in dieser Tranche werden mit 3,2 Prozent im Jahr verzinst.
An interessierte Dritte (natürliche und juristische Personen) können Genussscheine bis zu einer Gesamtsumme von 20 Millionen Euro ausgegeben werden. Der Nennwert pro Genussschein beträgt in dieser Tranche 5.000 Euro. Für diese Tranche gilt ein Zinssatz von 2,2 Prozent.
Die Laufzeit der Genussscheine beträgt einheitlich fünf Jahre. Das Ende der Angebotsfrist ist der 15. November 2016. Je früher gezeichnet wird, desto größer die Chance, Genussscheine zu bekommen. Die Agravis behält sich jedoch vor, Anträge zu kürzen oder auch ganz abzulehnen.
Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr auf zwei Tranchen verteilt. Für Aktionäre und Mitarbeiter beträgt das Volumen bis zu 10 Millionen Euro. Der Nennwert pro Genussschein beträgt 1.000 Euro. Die Mindestzeichnung liegt bei 2.000 Euro. Die Genussrechte in dieser Tranche werden mit 3,2 Prozent im Jahr verzinst.
An interessierte Dritte (natürliche und juristische Personen) können Genussscheine bis zu einer Gesamtsumme von 20 Millionen Euro ausgegeben werden. Der Nennwert pro Genussschein beträgt in dieser Tranche 5.000 Euro. Für diese Tranche gilt ein Zinssatz von 2,2 Prozent.
Die Laufzeit der Genussscheine beträgt einheitlich fünf Jahre. Das Ende der Angebotsfrist ist der 15. November 2016. Je früher gezeichnet wird, desto größer die Chance, Genussscheine zu bekommen. Die Agravis behält sich jedoch vor, Anträge zu kürzen oder auch ganz abzulehnen.