Rückvergütung für Biodiesel beantragen
Seit dem 1. August 2006 wird auf Biodiesel Mineralölsteuer erhoben. Diese können sich Land- und Forstwirte sowie Lohnunternehmer von der Zollverwaltung rückvergüten lassen. Das Antragsformular finden
vor 18 Jahren
Seit dem 1. August 2006 wird auf Biodiesel Mineralölsteuer erhoben. Diese können sich Land- und Forstwirte sowie Lohnunternehmer von der Zollverwaltung rückvergüten lassen. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter www.zoll.de. Der Entlastungsbetrag je 1.000 Liter Biodiesel beträgt 90 Euro. Anders als bei der Rückvergütung von Mineralöldiesel gilt keine Mengenbeschränkung, und es wird auch kein Selbstbehalt von 350 Euro abgezogen. Antragsberechtigt sind sowohl land- und forstwirtschaftliche Betriebe als auch Lohnbetriebe, die Biodiesel vom 1. August bis 31. Dezember 2006 für Arbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verbraucht haben.