Novelliertes EEG tritt in Kraft
Der Bundesrat hat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das neue EEG wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der
vor 16 Jahren
Der Bundesrat hat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das neue EEG wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Der Fachverbandes Biogas e.V. ist mit dem Ergebnis für die Biogasbranche im Großen und Ganzen sehr zufrieden. Die Grundvergütung, den NawaRo- und den KWK-Bonus hat der Gesetzgeber um jeweils einen Cent angehoben. Zusätzlich hat er mit den Boni für den Einsatz von Gülle und von Landschaftspflegegras sowie für besondere Maßnahmen zur Verbesserung der Abgasqualität von Blockheizkraftwerken neue Anreize zur optimierten Biogasnutzung geschaffen.
Vor allem kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen werden von dem neuen EEG profitieren, prognostiziert Josef Pellmeyer (Präsident des Fachverbandes Biogas). Der Gülle-Bonus werde dafür sorgen, dass die Exkremente tierhaltender Betrieb in Zukunft vermehrt in die Biogasanlage wandern. Damit wird der Fokus weg von den nachwachsenden Rohstoffen wieder stärker auf die anfallende Gülle gelenkt."
Das im Jahr 2000 erstmals in Kraft getretene Gesetz regelt die Vergütungshöhe für Strom aus erneuerbaren Energien und wird turnusmäßig alle vier Jahre geprüft und überarbeitet. Die in diesem Jahr fällige Anpassung der Biogas-Vergütung fand vor dem Hintergrund der extrem gestiegenen Substratpreise und der daraus resultierenden Stagnation in der Biogas-Branche statt.
Der Fachverbandes Biogas e.V. ist mit dem Ergebnis für die Biogasbranche im Großen und Ganzen sehr zufrieden. Die Grundvergütung, den NawaRo- und den KWK-Bonus hat der Gesetzgeber um jeweils einen Cent angehoben. Zusätzlich hat er mit den Boni für den Einsatz von Gülle und von Landschaftspflegegras sowie für besondere Maßnahmen zur Verbesserung der Abgasqualität von Blockheizkraftwerken neue Anreize zur optimierten Biogasnutzung geschaffen.
Vor allem kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen werden von dem neuen EEG profitieren, prognostiziert Josef Pellmeyer (Präsident des Fachverbandes Biogas). Der Gülle-Bonus werde dafür sorgen, dass die Exkremente tierhaltender Betrieb in Zukunft vermehrt in die Biogasanlage wandern. Damit wird der Fokus weg von den nachwachsenden Rohstoffen wieder stärker auf die anfallende Gülle gelenkt."
Das im Jahr 2000 erstmals in Kraft getretene Gesetz regelt die Vergütungshöhe für Strom aus erneuerbaren Energien und wird turnusmäßig alle vier Jahre geprüft und überarbeitet. Die in diesem Jahr fällige Anpassung der Biogas-Vergütung fand vor dem Hintergrund der extrem gestiegenen Substratpreise und der daraus resultierenden Stagnation in der Biogas-Branche statt.