Bundeskartellamt untersucht Landtechnik-Geschäfte
vor 9 Jahren
Am 26. Januar 2016 hat das Bundeskartellamt auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn verschiedene Büroräume des BayWa-Hauptsitzes durchsucht. Die Untersuchung wird mit dem Verdacht begründet, dass Mitarbeiter des Unternehmens an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik beteiligt gewesen sein sollen.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht laut BayWa hervor, dass mehrere Unternehmen aus der Branche Gegenstand der Untersuchung sind. „Wir arbeiten selbstverständlich mit dem Bundeskartellamt zusammen, damit die Vorwürfe so schnell wie möglich aufgeklärt werden“, so der Vorstandsvorsitzende der BayWa AG, Klaus Josef Lutz. „Sollte es in der Vergangenheit zu Fehlverhalten gekommen sein, werden die Verantwortlichen mit aller Konsequenz zur Rechenschaft gezogen.“
Erst 2015 gab es eine Kartelluntersuchung bei verschiedenen Agrarunternehmen in Deutschland im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln, so auch bei der BayWa. Zum Stand dieser Untersuchung beim Kartellamt liegen der BayWa AG keine näheren Erkenntnisse vor.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht laut BayWa hervor, dass mehrere Unternehmen aus der Branche Gegenstand der Untersuchung sind. „Wir arbeiten selbstverständlich mit dem Bundeskartellamt zusammen, damit die Vorwürfe so schnell wie möglich aufgeklärt werden“, so der Vorstandsvorsitzende der BayWa AG, Klaus Josef Lutz. „Sollte es in der Vergangenheit zu Fehlverhalten gekommen sein, werden die Verantwortlichen mit aller Konsequenz zur Rechenschaft gezogen.“
Erst 2015 gab es eine Kartelluntersuchung bei verschiedenen Agrarunternehmen in Deutschland im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln, so auch bei der BayWa. Zum Stand dieser Untersuchung beim Kartellamt liegen der BayWa AG keine näheren Erkenntnisse vor.